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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1967 - IV A 925/66   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1967 - IV A 925/66 (https://dejure.org/1967,9337)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.01.1967 - IV A 925/66 (https://dejure.org/1967,9337)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Januar 1967 - IV A 925/66 (https://dejure.org/1967,9337)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1967, 546
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Würzburg, 24.10.2017 - W 4 K 16.474

    Kein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Luft-Wärmepumpe in

    Es ist nicht Sinn der bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse, dem Betroffenen in Nachbarstreitigkeiten zu ermöglichen, die Behörde als Dritten zu einem Einschreiten zwingen zu können und dem Hoheitsträger damit das Prozess- und Kostenrisiko aufzubürden, wenn dem Nachbarn auch ein unmittelbarer privatrechtlicher Abwehranspruch gegen den Störer zusteht und es daher zur Umsetzung seines Abwehrbegehrens der Inanspruchnahme aufsichtsbehördlicher Hilfe nicht zwingend bedarf, selbst wenn der Nachbar die mögliche Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Baurechts rügt (vgl. OVG NRW, U.v. 25.1.1967 - IV A 925/66 - juris zum Immissionsschutzrecht).
  • BFH, 12.11.1992 - IV B 83/91

    Kein Rechtsanspruch auf Zwangsmittelanwendung gegen den Konkursverwalter

    Es ist nicht Aufgabe des FA, die Ansprüche des Steuerpflichtigen aus einem solchen bürgerlich-rechtlichen Schuldverhältnis durchzusetzen (vgl. zu der ähnlichen Interessenlage im Polizeirecht OVG Münster, Urteil vom 21. Januar 1967 IV A 925/66, Deutsches Verwaltungsblatt 1967, 546; Friauf in von Münch, Verwaltungsrecht, 9. Aufl., Rdnr. 68).
  • VG Köln, 19.03.2013 - 14 K 6709/09

    Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten gegen den Eigentümer eines

    vgl. bereits OVG NRW, Urteil vom 25. Januar 1967 - IV A 925/66 -, OVGE MüLü 23, 78 ff., 83, sowie Beschluss vom 9. Juni 2011 - 20 B 151/11 -, NuR 2012, 221.
  • BGH, 14.11.1968 - KVR 1/68

    Anspruch auf Einschreiten der Kartellbehörde; Untätigkeitsbeschwerde

    Deckt sich ein zivilrechtlicher Klaganspruch, der auf die Abwehr rechtswidrigen Verhaltens eines Unternehmens gerichtet ist, nach seinen Voraussetzungen und seinem Inhalt mit den Voraussetzungen und dem Inhalt einer im Verwaltungsverfahren vorgesehenen Maßnahme, so ist in der Regel ein Anspruch auf Durchführung einer solchen Maßnahme ausgeschlossen (vgl. BGHZ 29, 344, 348 [BGH 25.02.1959 - KZR 2/58] ; zur verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung OVG Lüneburg, DVBl 1960, 648; OVG Münster, DVBl 1967, 546; Peters, DVBl 1968, 547, 548 f; Bachof, DVBl 1961, 128 ff [BVerwG 18.08.1960 - I C 42/59] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1972 - I 787/71

    Planwidrige Nutzung einer Grünanlage

    Ein derartiger Anspruch des Klägers könnte zumindest auf Grund Polizeirechts gegeben sein (BVerwG Urt. v. 25.2.1969 DVBl. 1969, 586; VGH Baden-Württemberg Urt. v. 12.7.1967 ESVGH 18, 223, 228 m.w.N.; OVG Münster Urt. v. 25.1.1967 DVBl. 1967, 546, 547 m.w.N.; Reiff/Wöhrle, Kommentar zum Polizeigesetz für Baden Württemberg, 2. Aufl. 1971, S. 77; Drews/Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl. 1961, S. 163 m.w.N.; Ule/Rasch, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 1955, S. 49 f).
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